Gutshaus Nobbin

Guts­haus Nob­bin
Nob­bin 2
18556 Put­gar­ten OT Nob­bin

Gegen Ende des 12. Jahr­hun­derts befand sich “Nobin” im Besitz des Bischofs von Roes­kilde und des Klos­ters Ber­gen. Der Anteil des Bischofs von Roes­kilde wurde spä­ter von der Fami­lie von Bar­ne­kow über­nom­men. Nach der Refor­ma­tion wurde der Klos­ter-Anteil eine Domäne.

Ein Gut im her­kömm­li­chen Sinne hat es in Nob­bin nicht gege­ben, da Nob­bin ein rei­nes Bau­ern­dorf war, in wel­chem die Höfe von den Eigen­tü­mern selbst bewirt­schaf­tet wur­den. Das Gebäude, wel­ches im Stil eines Guts­hau­ses erbaut und des­halb oft auch so bezeich­net wurde, wird heute für Feri­en­woh­nun­gen genutzt.

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